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   LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 43/01   

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https://dejure.org/2002,10893
LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 43/01 (https://dejure.org/2002,10893)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2002 - 10 TaBV 43/01 (https://dejure.org/2002,10893)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2002 - 10 TaBV 43/01 (https://dejure.org/2002,10893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer Behindertenwerkstatt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung, Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer Behindertenwerkstatt; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Versetzung; Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches ist gegeben bei Übertragung eines neues Tätigkeitsbereiches

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99; ; WVO § 4; ; WVO § 5; ; WVO § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung, Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer Behindertenwerkstatt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 63/01

    Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 43/01
    Die Beschwerdekammer hat die Akten der Parallelverfahren 3 BV 68/00 Arbeitsgericht Bielefeld, 4 BV 64/00 Arbeitsgericht Bielefeld = 13 TaBV 27/01 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 6 BV 66/00 Arbeitsgericht Bielefeld = 10 TaBV 63/01 Landesarbeitsgericht Hamm beigezogen.

    Auch wenn die einzelnen behinderten Gruppen innerhalb eines Arbeitsbereichs der Behindertenwerkstatt keine organisatorischen Einheiten darstellen, in denen der Arbeitgeber bestimmte Zwecke verfolgt (Beschluss der Beschwerdekammer im Parallelverfahren vom 19.04.2002 - 10 TaBV 63/01 -), ergibt sich aus der eigenen organisatorischen Untergliederung der Behindertenwerkstatt, dass beim Wechsel eines Mitarbeiters vom Berufsbildungsbereich in den Förderbereich die Änderung eines Arbeitsbereichs im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG angenommen werden muss.

    In Anhörungsbögen für den Betriebsrat wurde jeweils darauf hingewiesen, ob die Einstellung eines Mitarbeiters für die Abteilung "Arbeitstrainingsbereich" oder "Förderbereich" vorgesehen ist (Bl. 231 d.A. 10 TaBV 63/01 LAG Hamm).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 43/01
    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).

    Welche Arbeitsbereiche in einem Betrieb vorhanden sind, ergibt sich aus der jeweiligen Organisation des Betriebes (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).

  • ArbG Bielefeld, 01.02.2001 - 1 BV 71/00
    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 43/01
    Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 01.02.2001 - 1 BV 71/00 - abgeändert.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 01.02.2001 - 1 BV 71/00 - abzuändern und .

  • LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 63/01

    Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer

    Die Beschwerdekammer hat die Akten der Parallelverfahren 3 BV 68/00 Arbeitsgericht Bielefeld, 4 BV 64/00 Arbeitsgericht Bielefeld = 13 TaBV 27/01 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 1 BV 71/00 Arbeitsgericht Bielefeld = 10 TaBV 43/01 Landesarbeitsgericht Hamm beigezogen.
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